AGB

Haase Schreiben & Schenken

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Haase Schreiben & Schenken,

Porschestr. 58, 38440 Wolfsburg

 Tel. 05361 8678497

UmST. ID DE 813 737 373

E-mail wob@haase-schreiben-schenken.de

Haase-online

Porschestr. 58, 38440 Wolfsburg

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Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)

1. Mit Betreten der Geschäftsräume wird die AGB anerkannt.

2. Der Verkauf von Waren sowie alle Geschäftsvorgänge unterliegen der Firma Haase Schreiben & Schenken. Im Barverkaufspreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Maßgebend sind die Preise an der Kasse.

In schriftlichen Angeboten sowie Katalogen werden Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer angeboten.

3. Rückgabe oder Umtausch Sie können Ihre original verpackte, unbeschädigte Ware innerhalb von 10 Tagen nach dem Kauf  mit original Bonvorlage  ohne Kosten und Gefahr gegen andere Ware oder Gutschein umtauschen. Es erfolgt keine Barauszahlung!

Ausgenommen von Umtausch sind Reduzierte und Saisonwaren wie Oster, Schulranzen, Kalender und Weihnachtsartikel.

Bitte lassen Sie sich in besonderen Ausnahmefällen einen schriftlichen Hinweis vom Mitarbeiter auf dem Kassenbon vermerken.

Bei Warenrücknahmen wird generell kein Bargeld ausgezahlt, sondern erfolgt nur gegen Gutschrift.

4. Liefervorbehalt Eine Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.

5. Versandkosten bei Haase Schreiben & Schenken zahlen Sie in der Regel unabhängig vom Bestellwert eine Versandkostenpauschale in Höhe von € 6,90. Hierdurch werden die anfallenden Kosten für Porti/Frachten und Verpackung nur teilweise abgedeckt, den Rest übernimmt Haase Schreiben & Schenken. In Ausnahmefällen müssen wir eine höhere Pauschale in Rechnung stellen. Diese wird entsprechend ausgewiesen. Sollte aus technischen oder logistischen Gründen eine Versendung in mehreren Etappen erfolgen werden auch diese anfallenden Kosten berechnet.

6. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma Haase Schreiben & Schenken.

7. Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise an der Kasse in Bar, per Electronic Cash ab 10,00€. Bei Versendungen Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug per Bankeinzug, auf Rechnung oder mittels Kreditkarte. Haase Schreiben & Schenken behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlarten auszuschließen bzw. die Zahlart Vorauskasse einzusetzen.

Die Bezahlung durch Senden von Bargeld oder Schecks ist leider nicht möglich. Wir schließen eine Haftung bei Verlust aus.

Bei Zahlung auf Rechnung verpflichten Sie sich, den Rechnungsbetrag innerhalb von den angegebenen Zahlungsvereinbahrungen nach Erhalt der Ware zu begleichen. Hierzu bitten wir Sie, den in der Rechnung fälligen Betrag zu überweisen. Unter Verwendungszweck tragen Sie bitte Ihre Rechnungsnummer ein.

Bei Zahlung per Bankeinzug erfolgt die Abbuchung nach Versendung der Ware. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung nach Versendung der Ware. Im Falle eventuell erfolgter Rücksendungen kann der Rechnungsbetrag entsprechend gekürzt werden.

Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Ihnen Mahngebühren in Rechnung zu stellen.

8. Reparaturen und Serviceleistungen werden mit der Annahme als Auftrag behandelt. Die Servicepauschale der Lieferanten wird anerkannt. Gewährleistungsansprüche und Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diese durch Garantiebeleg oder Kassenbon nachweisen. Eine Kostengrenze muss schriftlich festgehalten werden. Mündliche Nebenabreden haben ohne schriftlichen Vermerk keine Gültigkeit. Für nicht nachweislich bei uns erworbene Ware wird die Versandkostenpauschale für Hin und Rücksendung berechnet. Reparierte Ware wird ausnahmslos nur gegen bar, ohne Abzug und Vorlage des Abholscheines ausgehändigt. Wir sind nicht verpflichtet die Berechtigung des Abholers und den rechtmäßigen Besitz an dem Abholschein zu überprüfen.

9. Aufbewahrungsfrist Der Auftraggeber verpflichtet sich, für Ihn bestellte Ware oder zur Reparatur abgegebene spätestens 2 Monate nach Benachrichtigung abzuholen.  Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Frist, so wird der Kunde noch einmal unter Setzen einer Nachfrist von 2 Wochen zur Abholung aufgefordert. Verstreicht auch diese Frist ungenutzt so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Gegenstand zu veräußern und aus dem Verkaufserlös die Reparaturkosten und die Lagerkosten abzudecken.

 

Stand 29.10.2018